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Uhrenwerkstatt Huneke Allgemeine Geschäftsbedingungen Aufträge: Entschädigungsansprüche des Kunden, die durch evtl. verspätete Leistungen oder Lieferungen entstehen, sind ausgeschlossen. Der Kunde ist berechtigt nach 60 Tagen bei Nichterfüllung der Lieferung oder der Leistung den Auftrag zurück zu ziehen. Bei der Restaurierung von antiken Uhren werden auch Teilarbeiten berechnet
Lieferbedingungen: Die Lieferung geschieht auf Gefahr des Kunden. Die Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde unter dem Zugrundelegen der billigsten Versandart. .. Zahlungsbedingungen: Arbeitsleistungen, Reparaturen und Service an geleisteten Uhren und Schmuck und sonstigen Produkten sind bei Empfang der Gegenstände in bar oder mit Barscheck zu begleichen. Bei Sachverständigen-Gutachten ist eine Anzahlung zu leisten. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug rein Netto zu leisten. Bei verspäteter Zahlung, werden ohne das es einer vorausgegangenen Mahnung bedarf, Verzugszinsen in Höhe von 5% (Prozent) über dem jeweiligen Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank geschuldet. .. Erfüllungsort: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mühlheim am Main. . . Garantieleistungen: Auf Material- bzw. Herstellungsfehler wird 24 Monate, auf Reparaturen und Serviceleistungen 6 Monate Garantie gewährt. Sichtbare Mängel oder Reklamationen sind innerhalb 8 Tagen anzuzeigen. Bei berechtigter Mängelrüge bin ich nach meiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Bei Nichterfolg einer zweimaligen Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Wandlung begehren. Haftungsbeschränkung:
Für Einbruch, Beraubug oder höhere Gewalt wird nicht gehaftet
gleichgültig ob diese Umstände bei mir oder in beauftragten
Werkstätten eintreten. Für sonstige Schäden haften wir nur, wenn wir oder einer unserer
Erfüllungsgehilfen
Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum. Ich bin berechtigt den zur Reparatur gegebenen Gegenstand bei Nichtabholung innerhalb von 3 Jahren zu veräußern, um den Reparatur- oder sonstige Kostenaufwand zu decken. Voraussetzung ist, das der Kunde nach zweimaliger Aufforderung einer Abholung nicht nachkommt. Nach Deckung der Kosten oder noch schuldenden Summe erhält der Kunde den Überschuss überwiesen oder eine Rechnung zu seinen Lasten. . Teilnichtigkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile dem deutschen Recht. Stand Juli 2007
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